Unsere Nachtwachen
Um sicherzustellen, dass unsere Klienten zu Hause bleiben können, bedarf es Dienstleistungen, die auf die Bedürfnisse von abhängigen Personen zugeschnitten sind, und zwar Tag und Nacht. Unsere Nachtwachen sorgen für eine sichere und angenehme Nacht.
Unsere Nachtwachen
Um sicherzustellen, dass unsere Klienten zu Hause bleiben können, bedarf es Dienstleistungen, die auf die Bedürfnisse von abhängigen Personen zugeschnitten sind, und zwar Tag und Nacht. Unsere Nachtwachen sorgen für eine sichere und angenehme Nacht.
Angebotene Dienstleistungen
Von der Pflegeversicherung finanzierte Leistung
Im Rahmen der Pflegeversicherung können maximal 10 Nächte pro Jahr bewilligt und finanziert werden. Die Pflegeversicherung bewilligt diese Nächte für Menschen, die rund um die Uhr auf die Anwesenheit einer Drittperson angewiesen sind. Diese Betreuung ermöglicht es, die Pflegeperson im Falle einer vorübergehenden Abwesenheit zu ersetzen. Dies kann der Fall sein bei einem akuten Erholungsbedarf, eines Krankenhausaufenthalts oder sogar einer dauerhaften Unabkömmlichkeit.
Leistung im Rahmen der Finanzierung durch das Familienministerium.
Das Familienministerium übernimmt unter bestimmten Bedingungen eine Beteiligung an der Finanzierung der Leistungen für maximal 52 Nächte pro Jahr (1 Nacht/Woche). Wenn das Ministerium dem Antrag zustimmt, können die Nächte zu einem sozialen und für die Klienten vorteilhaften Preis erbracht werden. Für weitere Informationen zu dieser Möglichkeit rufen Sie uns bitte an: 40-20-80.
Pflegeleistungen in der Nacht im Rahmen der Palliativpflege
Im Rahmen der Palliativpflege gehört Pflege in der Nacht zu den Leistungen, die von unserem mobilen Palliativpflegeteam durchgeführt werden. So stellen wir sicher, dass unsere Klienten Tag und Nacht alle notwendigen, auf ihren Zustand abgestimmten Pflegeleistungen erhalten.